Recht

Die rechtlichen Aspekte zum Thema Windkraft sind vielfältig, umfangreich und sehr diffizil. Es ist unmöglich hier umfassend auf das Thema einzugehen, deswegen möchten wir uns auf die wichtigsten Aspekte beschränken und auch auf die besonderen Eckdaten in unserer Heimat eingehen.

Die Bundesregierung hat in Verbindung mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und §35 BauGB den Bau von Windkraftanlagen privilegiert, d.h. jeder hat grundsätzlich das „Recht“ eine solche Anlage zu errichten und zwar vor allen anderen Dingen. Hierzu wurden verschiedene Ebenen gebildet, so wurden für ganz Deutschland raumordnungspolitische Ziele festgelegt. Für die Landesplanungen sind die jeweiligen Landesregierungen zuständig, diese wiederum stellen ihr Gebiet wiederum aufgeteilt dar.

In Bayern wurden 18 Planungsregionen festgelegt, betroffen sind bei uns die Regionen Oberpfalz Nord und Oberfranken Ost. Die jeweiligen Landratsämter sind schließlich Genehmigungsbehörde beim Bau von Windrädern über einer Höhe von 50m.

Um die Zuständigkeiten in unserem betroffenen Gebiet darzustellen hier die Eckdaten:

  • 6 Windräder mit einer Höhe von 246m sind geplant
  • 3 Windräder auf dem Gebiet Oberfranken mit der Gemeinde Speichersdorf
  • 3 Windräder auf dem Gebiet Oberpfalz mit den Gemeinden Vorbach, Speinshart sowie auf gemeindefreiem Gebiet
  • Dabei ist auch ein Gebiet des Bay. Staatsforsten involviert
  • Auf dem Gebiet von Neustadt am Kulm ist derzeit kein Windrad geplant, jedoch sind die Einwohner sehr stark betroffen

Zu beachten sind hier verschiedene rechtliche Grundlagen, vor allem das Bau-, Immissions- und Naturschutzrecht!

Um es den Kommunen und Behörden bei der Planung zu erleichtern, wurde die Gebietskulisse Windkraft erstellt. Es ist kein Gesetz, sondern soll eine Hilfestellung sein.

Hier werden bayernweit Flächen ausgewiesen, in denen die Nutzung von Windenergie voraussichtlich möglich ist. Es wurden 40 Kriterien berücksichtigt, so zum Beispiel die Windgeschwindigkeit in einer Höhe von 130m, wobei man 2014 von einer sinnvollen Windhäuffigkeit von mindestens 4,5m/s ausging. Weitere wichtige Eckpunkte: Abstand zu Wohnbebauung und Infrastruktureinrichtungen, der Naturschutz, die Wasserwirtschaft und die Geologie.

Nicht in der Studie aufgenommen, aber im Energie-Atlas Bayern verwendet, sind militärische Schutzbereiche, ziviler Luftverkehr, Naturparke, Baudenkmäler, Bodendenkmäler und andere Kriterien. Der Energie-Atlas Bayern weisst auch sogenannte Landschaftsprägende Denkmäler aus. Dazu gehören in unserer Heimat der "Große und Kleine Kulm", "Kloster Speinshart" und der "Barbaraberg".

Weitere wichtige Aspekte bringen die Kommunen vor Ort ein, wenn diese Windkraftanlagen konkret planen.

Es gibt Gebiete mit unterschiedlicher Wertigkeit, zu nennen sind hier:

Vorranggebiet

Diese Gebiete stehen der festgelegten Nutzung vorrangig zur Verfügung, d.h. andere Nutzungen, die damit nicht vereinbar sind, sind nicht zulässig. Somit ist hier die höchste Wertigkeit für den Bau von Windkraftanlagen gegeben.

Vorbehaltsgebiet

Hier hat die festgelegte Nutzung ein besonderes Gewicht bei der Abwägung von konkurrierenden Nutzungsansprüchen, es gibt also keine grundsätzlichen Ausschlüsse. In unserem Fall liegt so ein Gebiet im Gemeindebereich Speichersdorf.

Ausschlußgebiet

Dort ist eine Errichtung von z.B. Windkraftanlagen nicht zulässig. Dies betrifft bei uns Flugkorridore am Flugplatz Speichersdorf und/oder vor allem den Truppenübungsplatz Grafenwöhr.

Sonderfall 10H

Als einziges Bundesland hat Bayern den Bau von Windkraftanlagen durch die 10H–Regelung landesweit erschwert. „10H“ bedeutet, dass Windkraftanlagen den 10-fachen Abstand ihrer Höhe zu geschlossener Wohnbebauung haben. Somit ergibt sich bei einer Bauhöhe der Windräder von 246m, ein Mindestabstand von 2460m! Hintergrund ist der Schutz der Bevölkerung vor den negativen Einflüssen und der Schutz der Landschaft vor Zerspargelung.

Diese Regelung kann aber durch Beschlüsse der Kommunen oder durch Bürgerentscheid aufgehoben werden.